Wie ist das mit dem Kindergeld?
Mir ist da eine ganz blöde Frage gekommen: Wie ist das mit dem Kindergeld, wenn das Kind verschwunden ist?
Das ist ja das Aufeinandertreffen eines menschlichen Dramas und eines emotionslosen Verwaltungsaktes. Besteht in der Zeit überhaupt ein Zahlungsanspruch und wenn ja muss das Geld im Nachhinein zurückgezahlt werden wenn sich herausstellt, dass das Kind tod ist? Kann den Eltern überhaupt zugemutet werden in einer solchen Zeit des Hoffen und Bangens formal die Verbindung zum Kind zu verlieren?





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Mai 12th, 2008 at 2:42 pm
Schöne Frage… und so passend zum Muttertag