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Googlen verboten

Auf Gulli habe ich etwas Interessantes gelesen. Laut den Google Nutzungsbedingungen (§2.3) ist es verboten den Dienst zu Nutzen, wenn man nicht volljährig ist. Im Klartext dürfte das doch nicht anderes als dass nicht nur die Benutzung der Google suche verboten wäre, sondern auch die Nutzung von YouTube oder neuerdings auch Feedburner.
Ist natürlich ein absoluter Gummiparagraph, weil niemand die AGB einer Suchmaschine liest. Trotzdem bedenklich, welche (unsinnige) Einschränkung der Internetgigant den Nutzern da auferlegt.

Trackback | Autor: flash| Tags:

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4 Antworten to “Googlen verboten”

  1. Jeric sagt:

    Vielleicht aufgrund irgendwelcher dämlichen amerikanischen Gesetze?

  2. flash sagt:

    In der Meldung wird ja spekuliert, dass es etwas mit dem Datensammeln über die Nutzer zu tun hat. Da Minderjährige wohl nicht ihre Einverständniserklärung dazu geben können, wäre das evtl. illegal.
    Ich weiß nicht ob es heute noch geht, aber früher war ICQ Werbefrei, wenn man ein Alter kleiner 13 Angab.

  3. Thomas sagt:

    Wie will man überprüfen ob das angegebene Alter richtig ist? Dahingehend ist das Internet wirklich “anonym”, weil ein Formular das glauben muss, was ich ihm sage. Oder gibt es demnächst bei Google auch eine Eingabemaske für die Personalausweis-ID? :-)

  4. Peter sagt:

    Das kann eigentlich nur Selbstschutz sein. Damit will man verhindern verklagt zu werden für die “Verfügbarmachung” von nicht jugendfreien Inhalten.

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